VORSTAND & STATUTEN
Vorstandsmitglieder
Andreas Gerber
Jacques Gimmel
Margot Kunz-Schläfli
Gabi Thoenen, Präsidentin
Jürg von Allmen, Revisor
Statuten Verein Freunde des Mpanshya Hospital Sambia, mit Sitz in Saanen
1. Name und Sitz
Unter dem Namen „Freunde des Mpanshya Hospital Sambia“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Saanen.
2. Zweck
Der Verein bezweckt die finanzielle Unterstützung verschiedener Projekte des Mpanshya Hospital wie z.B. Orphans and Children in Need, Chicken for the Hospital usw.
3. Mittel
Es werden keine Mitgliederbeiträge erhoben. Der Verein wird mittels Spenden finanziert. Mitglieder sowie Dritte können den Verein durch freiwillige Beiträge finanziell unterstützen.
4. Mitgliedschaft
Aktivmitglied mit Stimmberechtigung kann jede natürliche und juristische Person werden, die ein Interesse am Verein Freunde des Mpanshya Hospital Sambia hat.
Aufnahmegesuche sind an den Präsidenten/die Präsidentin zur richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Es werden keine Passivmitglieder aufgenommen.
5. Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt
-bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod
-bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung
6. Austritt und Ausschluss
Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich und muss schriftlich erfolgen.
Ein Mitglied kann jederzeit ohne Grundangabe aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid; das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Generalversammlung weiterziehen.
Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
7. Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
a)die Generalversammlung
b)der Vorstand
c)der Rechnungsrevisor
8. Die Generalversammlung
Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche Generalversammlung findet jährlich im ersten Quartal statt.
Zur Generalversammlung werden die Mitglieder zwei Wochen zum voraus schriftlich eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste.
Die Generalversammlung hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben:
a)Wahl bzw. Abwahl des Vorstandes sowie des Rechnungsrevisors
b)Festsetzung und Änderung der Statuten
c)Abnahme der Jahresrechung und des Revisorenberichtes
d)Beschluss über das Jahresbudget
e)Behandlung der Ausschlussrekurse
An der Generalversammlung besitzt jedes Mitglied eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr.
9. Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Personen, nämlich dem Präsidenten und mindestens zwei Beisitzer.
Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und führt die laufenden Geschäfte.
10. Der Rechnungsrevisor
Die Generalversammlung wählt jährlich einen Rechnungsrevisoren, welche die Buchführung kontrolliert und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführt.
11. Haftung
Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
12. Statutenänderung
Die vorliegenden Statuten können abgeändert werden, wenn drei Viertel der anwesenden Mitglieder dem Änderungsvorschlag zustimmen.
13. Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, wenn drei Viertel aller Mitglieder an der Versammlung teilnehmen.
Nehmen weniger als drei Viertel aller Mitglieder an der Versammlung teil, ist innerhalb eines Monats eine zweite Versammlung abzuhalten. An dieser Versammlung kann der Verein auch dann mit einfacher Mehrheit aufgelöst werden, wenn weniger als drei Viertel der Mitglieder anwesend sind.
Eine Fusion kann nur mit einer anderen wegen Gemeinnützigkeit oder öffentlichen Zwecks von der Steuerpflicht befreiten juristischen Person mit Sitz in der Schweiz erfolgen. Im Falle einer Auflösung werden Gewinn und Kapital einer anderen wegen Gemeinnützigkeit oder öffentlichen Zwecks steuerbefreiten juristischen Person mit Sitz in der Schweiz zugewendet.
14. Inkrafttreten
Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 4. April 2012 angenommen worden und treten sofort in Kraft.